{"id":368,"date":"2015-08-03T14:20:00","date_gmt":"2015-08-03T12:20:00","guid":{"rendered":"http:\/\/ra-reichholf.at\/wordpress\/?p=368"},"modified":"2015-08-03T14:21:44","modified_gmt":"2015-08-03T12:21:44","slug":"zur-beachtlichkeit-einer-automatisierten-abwesenheitsnotiz","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/ra-reichholf.at\/wordpress\/?p=368","title":{"rendered":"Zur Beachtlichkeit einer automatisierten Abwesenheitsnotiz"},"content":{"rendered":"<p><strong>Thema: Rechtswidrige Klauseln rund um die elektronische\u00a0 Zusendung der Monatsrechnung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Gesetz: <\/strong>\u00a7 879 Abs 3 ABGB, \u00a7 6 Abs 3 KSchG, \u00a7 864a ABGB, \u00a7 6 Abs 1 Z 3 KSchG, \u00a7 12 ECG, \u00a7 26 Abs 2 ZaDiG, \u00a7 44 Abs 2 Z 2 ZaDiG<\/p>\n<p><strong>Schlagw\u00f6rter: <\/strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen, Kreditkarte, Rechnung, elektronische Zusendung, elektronische Erkl\u00e4rung, Machtbereich, Zugangsfiktion, Abwesenheitsnotiz, intransparent, gr\u00f6bliche Benachteiligung<\/p>\n<p><strong>Urteil: <\/strong>OGH 29.01.2014, 9 Ob 56\/13w<\/p>\n<p><strong>Leitsatz: <\/strong>Im\u00a0Auftrag der Bundeskammer f\u00fcr Arbeiter und Angestellte wurde erfolgreich eine Verbandsklage wegen rechtswidriger Klauseln im Kreditkartengesch\u00e4ft gegen ein Kartenunternehmen gef\u00fchrt. Konkret ging es um die &#8222;Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die elektronische Zusendung der Monatsrechnung per E-Mail der Card complete Service Bank&#8220;.\u00a0 Der Oberste Gerichtshof (OGH) erkl\u00e4rte\u00a0eine Klausel f\u00fcr gr\u00f6blich benachteiligend, wonach eine Abwesenheitsnotiz des Karteninhabers einer wirksamen Zustellung der Monatsabrechnung nicht entgegenstehen sollte.\u00a0Selbst wenn die Monatsrechnung technisch abrufbar auf der Mailbox des Empf\u00e4ngers zur Verf\u00fcgung stehe, wird der Absender durch eine Abwesenheitsnotiz nahezu zeitgleich dar\u00fcber verst\u00e4ndigt, dass der Empf\u00e4nger wegen Krankheit, Urlaub usw. seinen E-Mail-Account vor\u00fcbergehend nicht oder nicht regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcfen wird. Der Absender d\u00fcrfe sich daher auch nicht erwarten, dass der Empf\u00e4nger die Monatsrechnung zeitnah mit dem Eingang in seine Maolbox zur Kenntnis nehme. Dem Karteninhaber sei n\u00e4mlich nicht stets und \u00fcberall ein Abruf seiner E-Mails m\u00f6glich oder zumutbar, so der OGH. Nicht anders als bei Postzustellungen sei dem Karteninhaber, der sich mit der Zusendung der Monatsrechnung per E-Mail einverstanden erkl\u00e4rt hat,\u00a0zuzugestehen, der Wirksamkeit einer Zustellung von E-Mails durch Bekanntgabe seiner Abwesenheit mittels\u00a0automatisierter Reply-Funktion vorzubeugen.<\/p>\n<p>Strittig war auch eine Klausel, wonach sich der Karteninhaber bei Verwendung von Kartendaten in elektronischen Datennetzen ausschlie\u00dflich verschl\u00fcsselter Systeme zu bedienen hatte, die auf der Website <a href=\"http:\/\/www.cardcomplete.com\">www.cardcomplete.com<\/a> bekanntgegeben werden.\u00a0 Sollte der Karteninhaber\u00a0unverschl\u00fcsselte Systeme verwenden, sah die Klausel im Fall von Sch\u00e4den ein Mitverschulden des Karteninhabers vor. Das Berufungsgericht hielt den ersten Satz der Klausel f\u00fcr intransparent und deshalb unzul\u00e4ssig, weil das beklagte Kartenunternehmen auf seiner Website keine einfachen Querverweise auf die bedingungsgem\u00e4\u00df verwendbaren verschl\u00fcsselten Systeme und auch keine konkrete Auflistung in seinen &#8222;Sicherheitstipps&#8220; anbiete. Den 2. Satz der Klausel erkl\u00e4rte das Berufungsgericht allerdings im Lichte der Bestimmung des \u00a7 44 Abs 2 Z 2 ZaDiG f\u00fcr zul\u00e4ssig, weil diese Bestimmung Raum f\u00fcr eine Mithaftung des Konsumenten biete, wenn er gegen vereinbarte Nutzungsbedingungen versto\u00dfe (hier bedingungswidrig unverschl\u00fcsselte Systeme verwende).\u00a0Nach dieser Bestimmung\u00a0ist eine Haftung aus der missbr\u00e4uchlichen Verwendung von Zahlungsinstrumenten\u00a0dann vorgesehen, wenn der Zahler eine oder mehrere vereinbarte Bedingungen f\u00fcr die Nutzung des Zahlungsinstruments verletzt hat. Wurden die in dieser Bestimmung statuierten Pflichten und Bedingungen vom Zahler nur leicht verletzt, so ist seine Haftung f\u00fcr den Schaden auf den Betrag von \u20ac 150,- beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichtes erkl\u00e4rte der\u00a0OGH\u00a0auch den 2. Satz dieser Klausel f\u00fcr unzul\u00e4ssig, da unklar bleibe, inwiefern schon aus der blo\u00dfen Verwendung von Kartendaten in unverschl\u00fcsselten Systemen ein Mitverschulden ableitbar sein sollte. Da der 1. Satz dieser Klausel als unzul\u00e4ssig weggefallen war, fehlte es an einer entsprechenden Vereinbarung, nur verschl\u00fcsselte Systeme zu verwenden; deshalb befand der OGH\u00a0auch den 2. Satz der Klausel f\u00fcr intransparent.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Thema: Rechtswidrige Klauseln rund um die elektronische\u00a0 Zusendung der Monatsrechnung Gesetz: \u00a7 879 Abs 3 ABGB, \u00a7 6 Abs 3 KSchG, \u00a7 864a ABGB, \u00a7 6 Abs 1 Z 3 KSchG, \u00a7 12 ECG, \u00a7 26 Abs 2 ZaDiG, \u00a7 44 Abs 2 Z 2 ZaDiG Schlagw\u00f6rter: Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen, Kreditkarte, Rechnung, elektronische Zusendung, elektronische Erkl\u00e4rung, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[89,40,86,85,26,41,83,87,84,88],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/ra-reichholf.at\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/368"}],"collection":[{"href":"http:\/\/ra-reichholf.at\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/ra-reichholf.at\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/ra-reichholf.at\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/ra-reichholf.at\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=368"}],"version-history":[{"count":21,"href":"http:\/\/ra-reichholf.at\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/368\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":482,"href":"http:\/\/ra-reichholf.at\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/368\/revisions\/482"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/ra-reichholf.at\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=368"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/ra-reichholf.at\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=368"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/ra-reichholf.at\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=368"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}