Thema: Geschädigte AvW-Genussscheininhaber haben Insolvenzforderungen
Gesetz: § 51 IO, § 57a IO, § 10 Abs 2 EKEG
Schlagwörter: AvW, Genussscheine, Schadenersatzansprüche, Insolvenzverfahren, Konkursforderung, nachrangiges Eigenkapital
Urteil: OGH 21.5.2013, 1 Ob 34/13a
Leitsatz: Eine Anlegerin, die Genussscheine von der insolventen AvW Gruppe erworben hatte, meldete ihren Schadenersatzanspruch (der unstrittig war) wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation, Prospekthaftung sowie arglistiger Täuschung im Insolvenzverfahren der AvW an. Der Masseverwalter war der Ansicht, dass das Rechtsverhältnis als atypische stille Gesellschaft zu qualifizieren sei und der Anlegerin daher die Stellung einer Mitunternehmerin zukomme. Das von der Anlegerin zur Verfügung gestellte Kapital sei daher keine Konkursforderung sondern als nachrangiges Eigenkapital zu behandeln. Im Fall der Nachrangigkeit ihrer Forderung würde die Anlegerin im Konkurs leer ausgehen. Weiterlesen